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Management
Software + KI-Prüfung

für Literaturagenturen und Verlage

mann32

SOFTWARE‐NUTZUNGSVERTRAG

zwischen

MyPoolitzer GmbH,

Miquelstraße 38A, 14199 Berlin

‐ nachfolgend „MyPoolitzer“ genannt ‐

und

dem Kunden der MyPoolitzer GmbH

‐ nachfolgend „Nutzer“ genannt –

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Die Leistungen nach diesem Vertrag richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln und an juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

(2) Diese Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge, die ein Kunde mit MyPoolitzer über die Webseite der MyPoolitzer (z.B. mypoolitzer.com) oder anderweitig (z.B. schriftliche Beauftragung) abschließt. Die Bedingungen gelten auch für zukünftig zwischen den Parteien zu schließende Verträge, selbst wenn die Parteien sie nicht erneut ausdrücklich einbeziehen.

(3) Gegenstand des Vertrages ist die entgeltliche Überlassung der onlinebasierten Manuskripteinreichungs- und Verwaltungssoftware „MyPoolitzer APP“ in dem Leistungspaket [basierend auf der Vorauswahl des Nutzers einzufügen: STANDARD / CONTEST / PROFESSIONAL] und gemäß der Leistungsbeschreibung, wie sie sich aus der Leistungspaketübersicht ergibt, und in der jeweils aktuellen und online bereitgestellten Version (nachfolgend: „Software“) während der Laufzeit dieses Vertrages. Die Software verfügt über verschiedene Funktionalitäten zur Manuskripteinreichung, Originalitätsprüfung und Manuskriptverwaltung.

(4) Eine Installation der Software ist nicht erforderlich. Die Software wird über einen Online‐Zugang zur Verfügung gestellt, der über einen entsprechenden Zugangscode genutzt werden kann.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Nutzer gibt das Angebot auf Abschluss dieses Vertrages durch elektronische oder postalische Übermittlung an MyPoolitzer ab. Die unverzüglich von MyPoolitzer per E‐Mail übermittelte Bestellbestätigung stellt keine Annahme dar, sondern informiert den Nutzer nur über den Zugang der Bestellung.

(2) Die Annahme des Angebots des Nutzers auf Abschluss dieses Vertrages wird von MyPoolitzer durch Übersendung der Zugangsdaten gemäß § 3 (2) angenommen.

§ 3 Softwareüberlassung

(1) MyPoolitzer räumt dem Nutzer das nicht‐ausschließliche, nicht‐übertragbare und nicht unterlizenzierbare Nutzungsrecht an der Software zum bestimmungsgemäßen Gebrauch in dem durch die Wahl des Leistungspakets bestimmten Umfang für die Laufzeit dieses Vertrages ein.

(2) Die Software wird dem Nutzer in der von MyPoolitzer vorgehaltenen Serverumgebung in einer Private Cloud zur Nutzung bereitgehalten, ohne dass der Nutzer die Software auf sein System herunterladen und installieren muss. Der Nutzer erhält Zugriff auf die Software, indem MyPoolitzer den Zugang freischaltet und dem Nutzer die Zugangsdaten bestehend aus einem Zugangslink, einem Benutzerkennwort und einem Passwort mitteilt.

(3) MyPoolitzer wird ferner die Erstanpassung der Software gemäß den für das jeweilige Leistungspaket standardisiert vorgehaltenen Check‐ und Prüfpunkten vornehmen. Eine individuelle oder nachträgliche Anpassung erfolgt kostenpflichtig und ist zwischen den Parteien gesondert zu vereinbaren.

§ 4 Verfügbarkeit

(1) MyPoolitzer gewährleistet für Leistungen, die über das Internet bereitgestellt werden (bspw. Software as a Service), in ihrem Verantwortungsbereich eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresdurchschnitt. Verfügbarkeit ist gegeben, wenn die vertraglichen Leistungen am von MyPoolitzer für die Leistung verwendeten Server abrufbar sind.

(2) MyPoolitzer ist berechtigt, Pflege- und Wartungsarbeiten an den für Kunden genutzten Systemen durchzuführen und die Bereitstellung von Leistungen aus diesem Grunde einzustellen oder zu beschränken (Scheduled Downtime). MyPoolitzer wird den Kunden hiervon unterrichten. Ist für MyPoolitzer absehbar, dass die Scheduled Downtime eine Stunde überschreiten wird, so wird MyPoolitzer dem Kunden dies mindestens eine Woche vor Beginn der jeweiligen Arbeiten per E-Mail mitteilen. Pflege- und Wartungsarbeiten werden von MyPoolitzer nach Möglichkeit in Zeiten allgemein geringer Nutzung durchgeführt. Hiervon unberührt bleibt das Recht von MyPoolitzer zur Abwehr von konkreten Gefahren für die Sicherheit und Integrität der Systeme geeignete Maßnahmen jederzeit, auch ohne Ankündigung durchzuführen. Vor der Berechnung der Verfügbarkeit sind Einschränkungen der Verfügbarkeit durch solche Sicherheitsmaßnahmen und/oder Scheduled Downtimes abzuziehen. Die Scheduled Downtimes werden jedoch pro Monat die Gesamtdauer von 3 Stunden nicht überschreiten.

§ 5 Allgemeine Grundsätze der Leistungserbringung

(1) MyPoolitzer ist zur Erweiterung oder Verbesserung der Leistungen, insbesondere zur Anpassung an den technischen Fortschritt oder an geänderte gesetzliche Vorgaben, jederzeit berechtigt. MyPoolitzer wird andere Änderungen an ihren Leistungen, die mehr als unerheblich sind, dem Kunden rechtzeitig vorab ankündigen. Der Kunde ist berechtigt, diesen Änderungen innerhalb von einem Monat ab Erhalt der Mitteilung des Änderungsverlangens zu widersprechen; ansonsten gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. MyPoolitzer wird auf die Wirkung eines unterlassenen Widerspruchs in der Ankündigung hinweisen.

(2) MyPoolitzer ist zur Einschaltung von Subunternehmern oder freien Mitarbeitern berechtigt, es sei denn, es liegt ein für MyPoolitzer erkennbarer wichtiger Grund gegen die Einschaltung vor.

§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat die Vertragsdurchführung durch aktive und angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er hat insbesondere die in dieser Ziffer 3 aufgeführten Pflichten. Verzögert sich die Durchführung einer bestimmten Leistung aufgrund einer fehlenden Mitwirkungsleistung des Kunden, verlängert sich der Leistungszeitraum entsprechend.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung der vertraglichen Leistungen erforderlichen Daten in seinem Nutzer-Account und ihm zugeordneten weiteren Nutzer-Accounts für Mitarbeiter oder Dritte wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben und diese stets aktuell zu halten. Nutzer-Accounts dürfen nur durch die angemeldeten Personen genutzt werden. Hat der Kunde eine Edition gebucht, über die weitere Personen die Software nutzen können, ist eine Ersetzung der Nutzer-Accounts von Mitarbeitern oder Dritten jederzeit möglich. Der Kunde teilt hierzu Änderungswünsche unter Angabe der zu ersetzenden und neu hinzuzufügenden Nutzer an die Kundenbetreuung MyPoolitzer mit.

(3) Persönliche Zugangsdaten und/oder Nutzungsberechtigungen, die dem Kunden oder Personen, denen der Kunde die Nutzung über einen personalisierten Nutzer-Account ermöglicht, zugeordnet werden, sind geheim zu halten und vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen. Der Kunde wird MyPoolitzer unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten.

(4) Die Inanspruchnahme der Leistungen von MyPoolitzer erfordern die Erfüllung technischer Voraussetzungen auf Seiten des Kunden, etwa das Vorhalten bestimmter Hard- und Software oder einer Telekommunikationsverbindung. Die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der Software können aufgrund des technischen Fortschritts und der Weiterentwicklung der Software Änderungen unterliegen. Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Kunden sowie die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und MyPoolitzer bis zum Übergabepunkt während der Vertragslaufzeit ist MyPoolitzer nicht verantwortlich.

(5) Der Kunde meldet Störungen grundsätzlich in Textform. Eine mündliche Meldung ist zulässig, wenn der Kunde die Meldung in Textform spätestens innerhalb zweier Werktage nachholt.

(6) Der Kunde hat seine im Rahmen der Inanspruchnahme der Leistungen von MyPoolitzer verwendeten Daten selbständig regelmäßig zu sichern und Sicherungskopien zu erstellen. Die Software ermöglicht zu diesem Zweck unter anderem das Ausdrucken und Speichern von Dokumenten im pdf-Format.

(7) Der Kunde räumt MyPoolitzer alle erforderlichen Rechte ein, um die Inhalte des Kunden im Rahmen des Vertragszwecks zu speichern, zu vervielfältigen, zu verändern und über die vom Kunden gewählte Software zugänglich zu machen. Dies beinhaltet die Befugnis zur Erstellung von Sicherheitskopien im Rahmen der Datensicherung auch für eigene Sicherungszwecke von MyPoolitzer.

§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Softwarenutzungsvertrag wird für eine Laufzeit von 12 Monaten geschlossen (Grundlaufzeit). Wird der Vertrag nicht spätestens im 10. Monat der Grundlaufzeit zum Ende der Grundlaufzeit gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit.

(2) Wird dem Nutzer die Software für einen Testzeitraum i.S.d. § 8 (2) zur Verfügung gestellt, so kann der Nutzer den Vertrag jederzeit vor Ablauf des Testzeitraums kündigen. Kündigt der Nutzer den Vertrag innerhalb des Testzeitraums nicht, beginnt die Grundlaufzeit gemäß § 7 nach Ablauf des Testzeitraums an zu laufen, sofern der Nutzer bis zum Ablauf des Testzeitraums ein Zahlungsmittel wählt und seine Kontakt‐ und Zahlungsdaten vollständig und richtig an MyPoolitzer übermittelt. Werden die Kontakt‐ und Zahlungsdaten indes nicht vollständig und richtig an MyPoolitzer übermittelt, so gilt der Vertrag als gekündigt.

(3) Soweit der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert wurde, kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende des entsprechenden Leistungszeitraums gekündigt werden.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,

  • wenn der Kunde mit der Zahlung der in § 8 geregelten Vergütung in Verzug gerät;
  • wenn sich die vom Nutzer angegebenen Kontaktdaten und Zahlungsmittel entweder als unrichtig oder ungültig erweisen.

(5) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 8 Vergütung und Preisanpassung

(1) Der Nutzer zahlt für die Überlassung der Software eine einmalige Einrichtungsgebühr sowie die vereinbarte monatliche oder jährliche Vergütung, wie sie sich aus dem gewählten Leistungspaket ergibt.

(2) Wird dem Nutzer die Möglichkeit eingeräumt, die Software für einen Zeitraum von 14 Tagen als kostenlose Testversion zu nutzen (Testzeitraum), schuldet der Nutzer für diesen Zeitraum keine Vergütung.

(3) Sofern zwischen MyPoolitzer und dem Kunden keine abweichende Regelung getroffen ist, richtet sich die Höhe des für die Bereitstellung der Software vom Kunden zu entrichtenden Entgelts nach der im Zeitpunkt des Abschlusses eines Vertrags gültigen Preisliste von MyPoolitzer. Das Entgelt kann sich zusammensetzen aus einmaligen Lizenzgebühren für die Einrichtung und laufenden Lizenzgebühren für die Bereitstellung der Software sowie zusätzlichen Gebühren für die Erweiterung der Anzahl der berechtigten Nutzer. Entgelte sind als Netto-Preise angegeben zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer.

(4) Die Abrechnung erfolgt ab Bereitstellung der Leistungen an den Kunden durch MyPoolitzer. Der Abrechnungszeitraum für die vom Kunden gewählte Edition der Software richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von MyPoolitzer. Einmalige Entgelte werden jeweils nach Abschluss der Leistungserbringung in Rechnung gestellt.

(5) Zahlungen erfolgen in Euro und sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu leisten. Bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkartenzahlung werden die Rechnungsbeträge nicht vor Ablauf von fünf Werktagen nach Zugang der Rechnung und der SEPA-Vorabankündigung (Pre-Notification) eingezogen bzw. abgebucht. Bei unterjähriger Zahlungsweise ist MyPoolitzer berechtigt, eine Zahlung durch SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkartenzahlung zu verlangen.

(6) Für den Fall, dass eine vereinbarte Lastschrift wegen mangelnder Deckung des Kontos des Kunden nicht eingelöst werden kann oder der Kunde anderweitig mit einer Zahlung in Verzug kommt, ist MyPoolitzer berechtigt, gegenüber dem Kunden eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 EUR zu erheben. Gerät der Kunde mit der Bezahlung eines Betrages in Höhe von zwei monatlichen Lizenzgebühren in Rückstand, ist MyPoolitzer berechtigt, den Zugang zur Software bis zur vollständigen Bezahlung zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, das vereinbarte Entgelt zu bezahlen.

(7) Schuldbefreiend kann der Kunde Zahlungen an MyPoolitzer jederzeit außerdem auf das Konto von MyPoolitzer, IBAN DE90 1004 0000 0644 7700 00, BIC COBADEFF erbringen.

(8) Erstmalig nach Ablauf von zwölf Monaten ist MyPoolitzer berechtigt, die Vergütung nach § 7 Abs. 1 des Softwarenutzungsvertrages nach billigem Ermessen zu erhöhen, wobei die Erhöhung nicht mehr als 20 % der vorherigen Vergütung betragen darf. Mindestens drei Monate bevor die erhöhte Vergütung erstmals fällig wird, ist der Nutzer über die Erhöhung der Vergütung in Schriftform zu informieren. Zwischen jeder Erhöhung der Vergütung liegen mindestens 12 Monate.

(9) Erhöht MyPoolitzer die Vergütung gemäß § 8 (8), so kann der Nutzer den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zum Ende des Leistungszeitraum kündigen, welcher dem Leistungszeitraum vorgeht, für den die erhöhte Vergütung erstmals fällig wird.

(10) Wird dem Nutzer gemäß § 7 (2) die Möglichkeit eingeräumt, die Software als kostenlose Testversion zu nutzen, so werden die einmalige Einrichtungsgebühr sowie die monatliche Vergütung mit Ablauf des Testzeitraums fällig, sofern der Vertrag nach Ablauf des Testzeitraums fortbesteht.

§ 9 Änderung des gewählten Leistungspaktes

(1) Der Nutzer kann seine Wahl des jeweiligen Leistungspaktes während der Vertragslaufzeit und ohne Berücksichtigung der Kündigungsfristen nach § 7 anpassen, sofern auf das neu gewählte Leistungspaket eine höhere monatliche Vergütung entfällt (Upgrade). Das neu gewählte Leistungspaket wird unverzüglich freigeschaltet.

(2) Im Fall des Upgrades schließen MyPoolitzer und der Kunde einen neuen Vertrag über die Nutzung der Software nach dem Upgrade. Für diese gilt die Laufzeit und Kündigungsregelung gemäß § 7.

§ 10 Haftung

(1) Die Regelungen zur Haftung von MyPoolitzer in § 10 (2) bis (4) und zur Gewährleistung in § 11 gelten für alle Schadensersatz-, Mängelansprüche und Haftungsfälle, unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen (z.B. Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, jegliche Pflichtverletzung, Vorliegen eines Leistungshindernisses, unerlaubte Handlung etc.) außer für:

  • Ansprüche des Kunden wegen Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
  • Rechte und Ansprüche des Kunden bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch MyPoolitzer oder wegen Fehlens einer Beschaffenheit, für die MyPoolitzer eine Garantie übernommen hat,
  • Ansprüche und Rechte des Kunden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von MyPoolitzer selbst, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie
  • Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

Für vorstehende Ausnahmen verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.

(2) MyPoolitzer haftet für leichte Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten, d.h. von Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf oder von Pflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist. Bei leicht oder einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung von MyPoolitzer begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss für MyPoolitzer vorhersehbaren Schadens. Im Übrigen ist die Haftung von MyPoolitzer für leichte oder einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Soweit MyPoolitzer nach den vorstehenden Regelungen in § 8 (2) haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf 5.000,00 EUR begrenzt. Droht ein höherer Schaden, macht der Kunde MyPoolitzer rechtzeitig hierauf aufmerksam, damit die Vertragspartner diese Begrenzung ändern können und MyPoolitzer ggf. solche Schäden versichern kann.

(4) Die verschuldensunabhängige Haftung von MyPoolitzer im Bereich mietrechtlicher und ähnlicher Nutzungsverhältnisse (z.B. zeitlich begrenzte Überlassung der MyPoolitzer-Software) für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler wird ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 11 Gewährleistung

(1) Sofern Leistungen von MyPoolitzer der gesetzlichen Gewährleistung unterliegen sollten, finden die nachfolgenden Regelungen dieser Ziffer 11 Anwendung. Dadurch werden lediglich gesetzlich bestehende Ansprüche ausgestaltet, jedoch keine Ansprüche begründet. Gemäß § 10 (1) ausgenommene Ansprüche bleiben unberührt.

(2) Bei Software ist es nach dem Stand der Technik auch bei sorgfältigster Programmierung nicht möglich, Fehler in allen Anwendungsgebieten auszuschließen. MyPoolitzer übernimmt daher insbesondere keine Gewähr

  • für Mängel, die nicht reproduzierbar sind oder nicht durch maschinell erzeugte Ausgaben dargelegt werden können,
  • für die Fehlerfreiheit der von ihr gelieferten Software, soweit es sich um unerhebliche Fehler handelt,
  • für die Eignung der Software für die Verwendungszwecke des Kunde sowie
  • für die mit der Software erzielten Ergebnisse.

(3) Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen,

  • wenn der Kunde ohne vorherige Zustimmung Änderungen an den Leistungen von MyPoolitzer vorgenommen hat oder
  • wenn Anleitungen oder Hinweise von MyPoolitzer vom Kunde nicht befolgt werden bzw. die Leistungen unsachgemäß behandelt werden,

es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Mängel nicht hierauf zurückzuführen sind oder die Gewährleistungsarbeiten dadurch nicht oder nur unwesentlich erschwert werden.

(4) Unterliegt ein vom Kunden behaupteter Mangel nicht der Gewährleistungsverpflichtung von MyPoolitzer, kann MyPoolitzer vom Kunden die entstandenen Aufwendungen gemäß ihren üblichen Sätzen verlangen.

(5) Der Kunde meldet Mängel in Textform i.s.d. § 6 (5) und unter Beschreibung der Umstände ihres Auftretens und ihrer Auswirkungen. Der Kunde unterstützt MyPoolitzer im zumutbaren Rahmen auch im Übrigen bei der Fehlerfeststellung und -beseitigung und gewährt Einsicht in Unterlagen, aus denen sich weitere Informationen ergeben.

(6) Bei Vorliegen eines Mangels kann MyPoolitzer gemäß ihrer nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffenden Wahl den Mangel beseitigen oder neu liefern (Nacherfüllung). Weitergehende Ansprüche des Kunde bleiben unberührt.

§ 12 Datenschutz

(1) MyPoolitzer ist frei darin, von welchem Rechenzentrum innerhalb der Europäischen Union aus Hosting-Leistungen für die Software erbracht werden, es sei denn, ein bestimmter Standort für vom Kunden genutzte Server ist Leistungsgegenstand. In diesen Fällen trägt der Kunde die Verantwortung dafür, dass die Auswahl des Serverstandorts eine rechtskonforme Nutzung der Leistungen, insbesondere unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften, ermöglicht.

(2) Mitarbeiter von MyPoolitzer, sowie Dritte, die im Rahmen des Auftrags tätig werden oder Zugang zu personenbezogenen Daten haben, sind schriftlich zur Geheimhaltung und Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet.

§ 13 Nutzung anonymer Daten für statistische Zwecke

MyPoolitzer ist berechtigt, die auf den eigenen Systemen gespeicherten Daten zu anonymisieren und für eigene Zwecke statistisch auszuwerten. Dies umfasst sowohl die technische Analyse der Auslastung und Nutzung der Systeme als auch inhaltliche Auswertungen der mit der Software vorgenommenen Berechnungen. Hierzu werden ausschließlich anonyme Daten durch Computerprogramme analysiert. Erst die Ergebnisse dieser Prozesse werden von MyPoolitzer verwendet, aufbereitet und gegebenenfalls Dritten zugänglich gemacht.

§ 14 Wirkung der Vertragsbeendigung

(1) Mit Beendigung des Vertrags werden alle Nutzungsberechtigungen und Daten des Kunden gesperrt und gelöscht. Es obliegt dem Kunden, seine Daten vor Ablauf des Vertrags durch Ausdrucken oder durch Speichern in einem für ihn nutzbaren Dateiformat (z.B. pdf-Format) zu sichern.

(2) Eine Rekonstruktion und Übermittlung vorhandener Daten des Kunden aus der Datensicherung von MyPoolitzer bietet MyPoolitzer auf Anfrage des Kunden gegen gesonderte Vergütung an.

(3) Von der Löschung ausgenommen sind Daten, zu deren Aufbewahrung MyPoolitzer verpflichtet oder zur Wahrung eigener Interessen berechtigt ist.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Der Kunde kann die ihm aus diesem Vertrag zustehenden Rechte nur mit schriftlicher Zustimmung von MyPoolitzer an Dritte abtreten.

(2) Das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragspartnern unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regeln des internationalen Privatrechts, die zur Anwendung ausländischen Rechts führen. Das Wiener UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 findet keine Anwendung.

(3) § 312i Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 und Satz 2 BGB finden keine Anwendung.

(4) Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der von diesen AGB erfassten Vertragsverhältnisse liegt am Sitz von MyPoolitzer. MyPoolitzer darf jedoch den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

(5) MyPoolitzer behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern. Über die Änderung wird MyPoolitzer dem Kunden spätestens 30 Kalendertage vor Inkrafttreten per E-Mail oder anderweitig informieren. Die Änderung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde nicht binnen 30 Kalendertagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Widerspricht der Kunde, so wird das Vertragsverhältnis unter Geltung der bisherigen vertraglichen Regelungen fortgeführt. MyPoolitzer weist den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs besonders hin.

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